{"id":5916,"date":"2015-12-14T09:18:20","date_gmt":"2015-12-14T07:18:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.germansuzuki.com\/?page_id=5916"},"modified":"2019-10-07T20:29:09","modified_gmt":"2019-10-07T18:29:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.germansuzuki.de\/?page_id=5916","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"color: #000080;\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Das Gedankengut des P\u00e4dagogen Shinichi Suzuki (1898 &#8211; 1998) ist Grundlage der Arbeit der DSG. Die Bewahrung und Weiterentwicklung seiner Muttersprachen-Methode sowie die Anpassung an europ\u00e4ische traditionelle Strukturen im Bereich des Musikinstrumental-Unterrichts sind Aufgaben des Vereins.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Deutsche Suzuki Gesellschaft e.V., gegr\u00fcndet 1983 (DSG) und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg unter der Nummer VR 3400 eingetragen.<\/p>\n<p>2. Er hat seinen Verwaltungssitz in Sankt Augustin und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Der Verein ist von \u00fcber\u00f6rtlicher Bedeutung. Ihm geh\u00f6ren in erster Linie Mitglieder aus deutschsprachigen L\u00e4ndern an. Auf Grund der Internationalit\u00e4t der Suzuki-Methode ist der Verein f\u00fcr Angeh\u00f6rige aller Nationen offen.<\/p>\n<p>3. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/span><\/p>\n<p>1. Vereinszweck ist die F\u00f6rderung der Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf den Gebieten Kunst und Musik, insbesondere auf dem Gebiet der Musik nach der Methode von Professor Dr. h.c. Shinichi Suzuki.<\/p>\n<p>2. Die F\u00f6rderung des Deutschen Suzuki Instituts (DSI) mit eigenst\u00e4ndiger k\u00fcnstlerisch-p\u00e4dagogischer Leitung.<\/p>\n<p>Die Aufgaben des Deutschen Suzuki Instituts sind:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">&#8211; Lehreraus- und Fortbildung in der Suzuki Methode;<br \/>\n&#8211; Herausgabe und Verbreitung von Informationsmaterial und eines Newsletters;<br \/>\n&#8211; Pflege des internationalen Erfahrungsaustausches sowie Ausbau und F\u00f6rderung der Arbeitsgemeinschaft \u201cInternational Music Teachers Exchange\u201c (IMTEX);<br \/>\n&#8211; Weitere Ma\u00dfnahmen, die der Sicherung der Qualit\u00e4tsma\u00dfst\u00e4be und der F\u00f6rderung des Vereinszweckes dienlich sind;<br \/>\n&#8211; Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Vergabe von Stipendien zu Gunsten bed\u00fcrftiger Teilnehmer der Lehrerkurse sowie Bezuschussung der Unterrichtskosten von f\u00f6rderungsw\u00fcrdigen bed\u00fcrftigen Suzuki-Sch\u00fclern;<br \/>\n&#8211; Anschaffung von Leihmusikinstrumenten f\u00fcr bed\u00fcrftige Suzuki-Sch\u00fcler;<br \/>\n&#8211; Einrichtung eines Suzuki-Archivs und einer Suzuki-Bibliothek.<\/p>\n<p>3.\u00a0Errichtung und Betrieb von Suzuki-Musikschulen.<\/p>\n<p>Deren Statuten und Arbeitsprogramm werden gemeinsam mit dem DSI aufgestellt.<br \/>\nDie Aufgaben der Suzuki-Musikschulen sind unter anderem:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">&#8211; Kinderunterricht nach den Inhalten der Lehrerausbildung des DSI;<br \/>\n&#8211; Erstellung konkreter Unterrichtsprogramme in Zusammenarbeit mit dem DSI. Inhalte dieser Programme sind u. a. die flexiblen Aufgaben der \u00d6ffentlichkeitsarbeit (u. a. Vorbereitung von Konzerten, Workshops, Rundfunk- und Fernsehauftritten) und die fachlichen Dokumentationen der Suzuki-Arbeit (Erarbeitung und Erprobung neuer Unterrichtsmaterialien, Ver\u00f6ffentlichungen usw.);<br \/>\n&#8211; Gew\u00e4hrung von Hospitationsm\u00f6glichkeiten und Durchf\u00fchrung von Unterrichtspraktika f\u00fcr Teilnehmer der Lehrerkurse des DSI;<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">4. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Alle Mittel des Vereins d\u00fcrfen\u00a0nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine\u00a0Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus\u00a0Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie \u00a0eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>5.\u00a0Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p>1.\u00a0Die Mitgliedschaft k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen erwerben, die sich den Zielen des Vereins verbunden f\u00fchlen.<\/p>\n<p>a. ordentliche Mitglieder (&#8222;Vollmitglieder&#8220;)<br \/>\nb. korrespondierende Mitglieder (&#8222;F\u00f6rdermitglieder&#8220;)<\/p>\n<p>Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den 1. Vorsitzenden des Vorstands zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gr\u00fcnden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme in den Verein. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<\/p>\n<p>2. Personen, die an der Suzukilehrer-Ausbildung der DSG teilnehmen, sind zur Mitgliedschaft im Verein verpflichtet. Als korrespondierendes Mitglied kann aufgenommen werden, wer sich dem Verein verbunden f\u00fchlt, Mitglied in einer anderen nationalen Suzuki-Vereinigung ist oder die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft IMTEX besitzt.<\/p>\n<p>3.\u00a0Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod einer nat\u00fcrlichen Person oder Liquidation eines Personenzu-sammenschlusses, durch Austritt oder durch Ausschluss. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche K\u00fcndigung, die an den 1. Vorsitzenden des Vorstands zu richten ist. Er ist nur unter Einhaltung einer Erkl\u00e4rungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Austrittserkl\u00e4rung ist der Zugang bei dem 1. Vorsitzenden ma\u00dfgebend. Bestehende Beitragsverpflichtungen erl\u00f6schen durch den Austritt nicht.<\/p>\n<p>4. Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand ausgesprochen werden, wenn es gegen die Satzung oder die sich daraus ergebenden Pflichten verst\u00f6\u00dft oder in sonstiger Weise die Interessen des Vereins verletzt, sowie gegen rechtm\u00e4\u00dfige Beschl\u00fcsse und Ma\u00dfnahmen der Vereinsorgane handelt. Das Mitglied hat ein\u00a0Anh\u00f6rungsrecht gegen\u00fcber dem Vorstand. Die Entscheidung wird dem betroffenen Mitglied schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. N\u00e4heres regelt eine Beitragsordnung.<br \/>\n2. Die Beitr\u00e4ge dienen ausschlie\u00dflich dem Vereinszweck.<br \/>\n3. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie wird jeweils von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt oder neu beschlossen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 5 Vereinsorgane<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>1. Der Vorstand<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung<br \/>\n3. Der k\u00fcnstlerisch-p\u00e4dagogische Beirat<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>a) dem 1. Vorsitzenden<br \/>\nb) dem 2. Vorsitzenden als dessen Stellvertreter<br \/>\nc) dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nd) dem Schatzmeister<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen nur ordentliche Mitglieder sein.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und jeweils auf die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Ihr Amt dauert bis zur Durchf\u00fchrung einer Neuwahl fort. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4. Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.<\/p>\n<p>5. Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds kann jederzeit aus wichtigem Grund (\u00a7 27 BGB) widerrufen werden.<\/p>\n<p>6. Vorstand im Sinne des BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. F\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der 2. Vorsitzende nur dann zur Vertretung des Vereins befugt ist, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 7 Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/span><\/p>\n<p>1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins im Rahmen der Satzung und nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2. Der 1. Vorsitzende soll alle Vorstandsmitglieder regelm\u00e4\u00dfig unter Angabe der Tagesordnung zur Vorstandssitzung einladen. Die Beschlussf\u00e4higkeit setzt die Teilnahme mindestens zweier Vorstandsmitglieder voraus.<\/p>\n<p>3. Der 1. Vorsitzende f\u00fchrt den Vorsitz der Mitgliederversammlung und im Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">4. Einer Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn schriftliche Abstimmung zwischen den Vorstandsmitgliedern erfolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">5. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende als dessen Stellvertreter.<\/p>\n<p>6. \u00dcber s\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse des Vorstands sind schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er bereitet die Mitgliederversammlung vor. Der\u00a0 ordentlichen Mitgliederversammlung legt er T\u00e4tigkeitsberichte und den Kassenbericht f\u00fcr den vergangenen Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung sowie einen Entwurf des Gesch\u00e4ftsplans f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr vor. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, die Satzung insoweit zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen, als dies durch beh\u00f6rdliche Auflagen erforderlich wird. Er hat derartige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Best\u00e4tigung vorzulegen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Absendung der Ladung an die dem Verein letztgenannte Adresse des Mitglieds. Weitere Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand nach Bedarf oder auf schriftlichen Antrag von einem F\u00fcnftel der ordentlichen Mitglieder einzuberufen. Die Einladung muss schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen.<\/p>\n<p>2. Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichtes des Vorstands und des Rechnungsabschlusses.<br \/>\nb) Entlastung des Vorstands.<br \/>\nc) Neuwahl des Vorstands.<br \/>\nd) Festsetzung \u00fcber die H\u00f6he der Vereinsbeitr\u00e4ge.<br \/>\ne) Beschlussfassung \u00fcber eine Beitragsordnung und deren \u00c4nderung.<br \/>\nf)\u00a0 Festsetzung und Ab\u00e4nderung der Satzung.<br \/>\ng) Ernennung von Ehrenmitgliedern.<br \/>\nh) Entscheidung \u00fcber von Mitgliedern gestellte Antr\u00e4ge.<br \/>\ni)\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Jedes Vollmitglied \u2013 auch ein Ehrenmitglied \u2013 hat eine Stimme. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten. Zur Satzungs\u00e4nderung sowie zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der g\u00fcltig abstimmenden Mitglieder erforderlich (\u00a7 33 BGB). Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlung. Korrespondierende Mitglieder besitzen in der Mitgliederversammlung weder das aktive noch das passive Stimmrecht.<\/p>\n<p>4. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie der Abstimmungsergebnisse aufzunehmen, das vom Schriftf\u00fchrer und von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden der Deutschen Suzuki Gesellschaft e.V. zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 9 Kassengesch\u00e4fte<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der Schatzmeister f\u00fchrt die Kassengesch\u00e4fte des Vereins. Er hat insbesondere<\/p>\n<p>a) \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben unter Beachtung der \u00a7 140 ff. der Abgabenordnung ordnungsgem\u00e4\u00df Aufzeichnungen zu f\u00fchren,<br \/>\nb) die Jahresabrechnung zu erstellen und der ordentlichen Mitgliederversammlung vorzulegen,<br \/>\nc) ein Verzeichnis \u00fcber das Vereinsverm\u00f6gen zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 10 Schriftliche Vereinsarbeit<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1. Alle Niederschriften \u00fcber die Versammlungen des Vereins sind vom 1. Vorsitzenden bzw. vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>2. Der Schriftf\u00fchrer fertigt am Jahresschluss im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden den T\u00e4tigkeitsbericht, so dass er der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 11 K\u00fcnstlerisch-p\u00e4dagogischer Beirat<\/strong><\/span><\/p>\n<p>1. Die Lehrerausbilder (Teacher Trainer) und Dozenten der Lehrerkurse bilden den k\u00fcnstlerisch-p\u00e4dagogischen Beirat.<\/p>\n<p>2. Der Beirat trifft sich bei Bedarf zu Arbeitstreffen und ist durch den Vorstand einzuladen. Arbeitstreffen sowie die Einladung dazu sind auch im Wege elektronischer Medien m\u00f6glich.<\/p>\n<p>3. Er ber\u00e4t das k\u00fcnstlerisch-p\u00e4dagogische Arbeitsprogramm des Deutschen Suzuki Instituts.<\/p>\n<p>4. Er f\u00f6rdert in der \u00d6ffentlichkeit und gegen\u00fcber den am musikp\u00e4dagogischen Leben Beteiligten die Belange des Deutschen Suzuki Instituts.<\/p>\n<p>5. Er berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine Arbeit.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/span><\/p>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 8 Ziff. 3, Absatz 2 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und der Schatzmeister zu Liquidatoren benannt. F\u00fcr Beschl\u00fcsse der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen des BGB (\u00a7 47 ff.).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V., Ahrstr.41, 53175 Bonn.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong>\u00a7 13<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Bei allen Fragen, in denen diese Satzung nicht gen\u00fcgend Aufschluss gibt, ist die Entscheidung des 1. Vorsitzenden solange ma\u00dfgebend, bis die Mitgliederversammlung die Angelegenheit endg\u00fcltig geregelt hat. Bez\u00fcglich der Abstimmung gelten die \u00a7\u00a7 32, 33 und 41 des BGB.<\/p>\n<p><em>Remscheid, den 30.10.2016<\/em><br \/>\n<em>Deutsche Suzuki Gesellschaft e.V.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Das Gedankengut des P\u00e4dagogen Shinichi Suzuki (1898 &#8211; 1998) ist Grundlage der Arbeit der DSG. 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